Die berufliche Vorsorge oder Pensionskasse, auch als die “2. Säule” des schweizerischen Vorsorgesystems bezeichnet, spielt eine wesentliche Rolle bei der Sicherung des Lebensstandards der Menschen in der Schweiz nach der Pensionierung. Zusammen mit der AHV/IV (1. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) bildet sie das dreigliedrige Rentensystem der Schweiz.
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Für Grenzgänger, d.h. Arbeitnehmende, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben, hat die Pensionskasse eine besondere Bedeutung. Sie sind verpflichtet, Beiträge in der schweizerischen Pensionskasse zu leisten, solange sie in der Schweiz arbeiten.
Diese Beiträge, zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen und den Erträgen aus der Kapitalanlage, bilden das Pensionskassenguthaben des Grenzgängers. Bei der Pensionierung oder beim Verlassen der Schweiz kann dieses Guthaben entweder als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt werden.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie sich Ihre Pensionskassenbeiträge in der Schweiz auszahlen lassen können.
Obligatorischer Teil & Überobligatorischer Teil
Die Pensionskasse in der Schweiz besteht aus zwei Teilen: dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil.
Beide sind Bestandteile der beruflichen Vorsorge oder “zweiten Säule” des schweizerischen Rentensystems, aber sie unterscheiden sich in Bezug auf Versicherungsschutz, Beiträge und Auszahlungsbedingungen.
Der obligatorische Teil der Pensionskasse ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Arbeitnehmer in der Schweiz, die ein jährliches Einkommen von mehr als CHF 22.050 (Stand 2023) erzielen. Der Mindestversicherungsschutz und die Beiträge für diesen Teil sind gesetzlich festgelegt.
Der überobligatorische Teil der Pensionskasse ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und wird von einigen Arbeitgebern als zusätzlicher Vorteil angeboten. Die Versicherungsleistungen und Beiträge für diesen Teil sind flexibler und können von einer Pensionskasse zur anderen variieren.
Insgesamt ermöglicht die Kombination aus obligatorischem und überobligatorischem Teil der Pensionskasse eine umfassendere Vorsorge und kann den Lebensstandard nach der Pensionierung erhöhen.
Die Pensionskasse erfüllt einen Zweck: Die Sicherung des Einkommens im Rentenalter. Entsprechend beginnt die reguläre Auszahlung erst mit dem Eintritt in das Rentenalter.
Hier finden Sie eine Auflistung der Optionen zur regulären Auszahlung der Pensionskasse und zur frühzeitigen Auszahlung der Pensionskasse.
Die Auszahlung der Pensionskasse erfolgt normalerweise bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Das Alter variiert je nach Geschlecht; für Männer beträgt es derzeit 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre. Die Auszahlung kann in Form einer lebenslangen Rente oder als Kapital erfolgen.
Bei der Rentenauszahlung erhalten Sie monatlich einen festen Betrag, der bis zum Tod gezahlt wird. Die Höhe der Rente hängt von Ihrem angesammelten Kapital und dem Umwandlungssatz ab.
Sie können sich für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden, anstelle einer monatlichen Rente. Die genauen Bedingungen und Fristen für die Kapitalauszahlung variieren je nach Pensionskassenreglement.
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen Sie eine frühzeitige Auszahlung Ihrer Pensionskasse beantragen können:
Sie können Ihre Pensionskasse ab dem 58. Lebensjahr auszahlen lassen, wenn dies in den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse vorgesehen ist.
Wenn Sie sich selbständig machen und nicht mehr obligatorisch versichert sind, können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen, können Sie sich Ihr Pensionskassenguthaben auszahlen lassen.
Sie können einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens zur Finanzierung von Wohneigentum verwenden.
Vorgehensweise bei der Auszahlung
Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um eine Auszahlung Ihrer Pensionskasse zu beantragen:
- Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse über die spezifischen Regeln und Fristen.
- Stellen Sie einen formellen Antrag auf Auszahlung bei Ihrer Pensionskasse. Je nach Situation kann es notwendig sein, zusätzliche Dokumente beizufügen.
- Wenn Sie sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen. Kapitalleistungen sind steuerpflichtig, jedoch zu einem reduzierten Satz.
Fazit
Die Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz kann unter bestimmten Umständen und mit spezifischen Regeln erfolgen. Es ist wichtig, sich gründlich zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie die für Sie beste Entscheidung treffen.
Dieser Leitfaden stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine rechtliche oder finanzielle Beratung. Bitte wenden Sie sich für spezifische Anfragen an einen professionellen Berater.
Hinweis: Dieser Artikel basiert auf den Informationen, die bis September 2021 verfügbar waren. Die Gesetze und Vorschriften können sich seitdem geändert haben. Bitte prüfen Sie immer die aktuellen Informationen.